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BVfK-Wochenendticker
21. August 2021
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

55 – 25 - 14 – 11 sind keine Lottozahlen

Nach der Flut kommen die Flutautos

Fragwürdige Schadensregulierung schädigt Unternehmen und fördert Kriminalität

Wird komplizierter: negative Eigenschaften „mitverkaufen“

WARNMELDUNG – Vorsicht bei Rechnungsübermittlung per E-Mail. Betrüger manipulieren IBANs und leiten das Geld auf fremde Konten um.

Wolfgang Kubicki: „Die Freiheit war vom einen auf den anderen Tag verschwunden“

AAGENT24: E-Mail-Benachrichtigungen

Umweltbonus: Plug-in-Hybridfahrzeuge müssen sich ab 2022 „strecken“

Corona, Halbleitermangel & Co. – Haftungsfragen bei ausbleibender Eigenbelieferung

Autorechtstag aktuell vom Zauber- bis zum Petersberg

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

55 - 25 - 14 - 11 - das sind keine Lottozahlen, sondern Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Versicherungsentschädigung und Restwert eines aus dem Hochwasser gezogenen Mercedes Coupé in Euro x 1000.

Nach der Flut kommen die Flutautos. Gerhard Witte, wohl der Erfinder der Restwertbörsen, reibt sich immer noch die Hände dank seiner genialen Idee, das Unfallwagengeschäft zwischen Versicherungen und Händlern mittels auto-online.de transparent und effizient zu gestalten. Seitdem sparen die einen Millionen, die den anderen fehlen und sie größtenteils in die Knie gezwungen haben. Das wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht vielleicht sogar okay, wenn sich nicht so manches Restwertgebot nur dann für den Aufkäufer rechnen würde, wenn es schließlich im weiteren Verlauf nicht mehr so ganz mit rechten Dingen zugehen würde. Im Extremfall braucht man nur die Papiere samt Fahrgestellnummer, klaut dann das sonst nahezu identische Auto in unversehrtem Zustand und fügt am Ende beides zusammen. Das Ergebnis: der Gewinn verlagert sich vom seriösen Handel in die kriminelle Szene, während der deutlich größere finanzielle Schaden bei den Versicherungen bleibt, wenn auch an anderer Stelle in der Bilanz und dort ohne Eintrübungseffekt auf die Unfall-Schadensquote.

Doch es gibt noch mehr Verlierer: Der von der Flutkatastrophe schon genug geschädigte Mercedes-Coupé-Besitzer, der das Auto gerne behalten würde, es allerdings mit der Auszahlungssumme von 14.000 € kaum wird instandsetzen können, die Werkstätten in der Region, denen Aufträge verloren gehen, da die Versicherungserstattung für eine fachgerechte Reparatur bei weitem nicht ausreicht und am Ende nicht selten auch Kfz-Händler und ihre Kunden, die auf einmal feststellen, dass das günstige Schnäppchen, was angeblich nur mal kurz nass geworden sein soll, sukzessive anfängt, seinen Dienst einzustellen, denn die Schäden an der Elektrik zeigen sich oft erst nach Monaten. Hinzukommt, dass der stinkende, oft mit Heizöl kontaminierte Schlamm bis in die hintersten Ecken eines jeden Hohlraums kriecht und schließlich steinhart austrocknet, als hätte man Schweller und Ähnliches mit Beton ausgegossen. Damit sei auch die Frage beantwortet, ob ein repariertes Hochwasser-Auto ebenso angabepflichtig ist, wie ein Unfallwagen. Die Antwort lautet: Nicht nur das, sondern auch verbunden mit dem Risikohinweis, dass es möglicherweise noch bisher unbekannte Folgeschäden geben könnte.

Abschließend sei an der Stelle bereits erneut darauf hingewiesen, dass es ab 1. Januar 2022 etwas komplizierter wird, wenn beim Gebrauchtwagen negative Eigenschaften „mitverkauft“ werden sollen. Eine kurze Erwähnung im Kaufvertrag reicht dann nicht mehr. Der Kunde muss gründlich und nachweislich vor Unterzeichnung über die Besonderheiten aufgeklärt werden. Der BVfK kämpft für Klarstellung auch beim 14. Deutschen Autorechtstag, der in gut einer Woche vom 30. - 31. August stattfindet, und wird seine Mitglieder rechtzeitig in einer Seminarreihe über die Besonderheiten des neuen Gewährleistungsrechts informieren und fit für die Zukunft machen.

Dann wissen Sie, wie es richtig und rechtsicher funktioniert, was schließlich unserem Auftrag entspricht:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

WARNMELDUNG – Vorsicht bei Rechnungsübermittlung per E-Mail. Betrüger manipulieren IBANs und leiten das Geld auf fremde Konten um.


Erneut ist es kriminellen It-Spezialisten gelungen, den Datenverkehr zwischen Kfz-Händlern zu hacken und die Information zur Bankverbindung zu ändern. Statt der IBAN des Verkäufers, an den eine Anzahlung oder der gesamte Kaufpreis zu überweisen ist, findet sich auf der Rechnungsversion, die der Käufer erhält, eine andere Bankverbindung, nämlich die der Betrüger. Der Käufer überweist die vereinbarte Summe, die jedoch nie beim Verkäufer ankommt. Besonders in Fällen, wo das Geld auf ein ausländisches Konto umgeleitet wurde, kommt die Polizei oft zu spät, da die rechtlichen und bürokratischen Hürden für eine Sperrung des Empfängerkontos hoch sind. So geht wertvolle Zeit verloren.

Die BVfK-IT-Abteilung geht davon aus, dass mangels ausreichender IT-Security-Maßnahmen Schadsoftware in die IT-Systeme eingeschleust wird, die es ermöglicht, den gesamten Traffic (E-Mailverkehr, besuchte Internetseiten etc.) abzufangen, mitzulesen und zu manipulieren. Das kann der Rechnungsempfänger jedoch kaum erkennen, denn Mailinhalte und Absender sind zunächst scheinbar richtig. Zu erkennen sind der falsche Absender nur im Quellcode des Mailheaders, auf den man gewöhnlich nicht achtet.

Der BVfK empfiehlt:

- Zahlen Sie nur an bekannte Bankverbindungen.

- Lassen Sie sich die Bankverbindung vor der Überweisung telefonisch vom Empfänger des Geldes.

- Bei neuen Geschäftspartnern besonders vorsichtig sein und lieber auf Services wie www.bezahl.de zurückgreifen.

- Prüfen Sie den E-Mailheader, ob in Wirklichkeit nicht etwa eine andere Absender-Adresse zwischen den Zeilen steht, die lediglich im Envelope-Tag die vermeintlich richtige Absender-Adresse beinhaltet.

- Googlen Sie nach „Mailheader anzeigen + Ihr E-Mailprogramm (Outlook, Thunderbird, Apple-Mail etc…)“. Meist lässt sich das ohne großen Aufwand mit nur einer Tastenkombination oder ein paar Klicks bewerkstelligen.

- Sorgen Sie für eine aktuelle und ausreichende Netzwerk- und E-Mail-Security, damit Ihre Daten nicht von Dritten missbraucht werden. Sprechen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister über mögliche Konzepte und Maßnahmen.
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Wolfgang Kubicki: „Die Freiheit war vom einen auf den anderen Tag verschwunden“


+++ Während der Corona Krise wurden die massivsten Grundrechtseingriffe seit Gründung der Bundesrepublik vorgenommen +++

+++ Wir dürfen nie wieder zulassen, dass mit Angst Politik gemacht wird, und müssen uns dagegen wehren, wenn staatliche Organe oder gesellschaftliche Akteure aktiv Furcht schüren, um Freiheitsrechte zu begrenzen+++

+++ Dass wir in einer renommierten Tageszeitung die Überschrift »Mehr Diktatur wagen« lesen mussten, deutet schon an, wie weit die Prioritäten verrutscht sind+++

+++ Wir müssen wieder dafür sorgen, dass die Eigenverantwortung der Menschen zentraler Bestandteil unseres Zusammenlebens wird – und nicht die ständige Vorgabe von Verhaltensregeln durch den Staat. Dieser Weg ist ohne echte Alternative+++

+++ Nur eine Gesellschaft, die die Idee der Freiheit stolz im Herzen trägt, kann auch große Herausforderungen bewältigen und die Menschenwürde wahren+++

Textquelle: Die Deutsche Wirtschaft. Hier geht´s zum vollständigen Artikel: https://die-deutsche-wirtschaft.de/kubicki-erdrueckte-freiheit/

Bildquelle: www.fdp.de
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AAGENT24: E-Mail-Benachrichtigungen

Ab sofort können Sie ganz bequem und einfach über unsere neue Einstellungsseite im AAGENT24 selbst festlegen, welche E-Mail-Benachrichtigungen Sie erhalten und welche nicht. Ob nur B2B-Angebote, C2B-Angebote privater Anbieter, alle Benachrichtigungen oder gar keine E-Mails, Sie entscheiden selbst.
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Umweltbonus: Plug-in-Hybridfahrzeuge müssen sich ab 2022 „strecken“

Ab dem kommenden Jahr steigen die Anforderungen an Plug-in-Hybridfahrzeuge, die vom Umweltbonus profitieren möchten. Die rein elektrische Mindestreichweite dieser Fahrzeuge muss dann mindestens 60 Kilometer betragen. Einige beliebte Modelle könnten auf der Strecke bleiben.
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Corona, Halbleitermangel & Co. – Haftungsfragen bei ausbleibender Eigenbelieferung

Die Halbleiterkrise sorgt dafür, dass derzeit viel weniger Fahrzeuge produziert werden können. Lieferschwierigkeiten bei bereits bestellten Fahrzeugen sind die Folge, Liefertermine können nicht eingehalten werden. Dadurch droht Ärger von Kunden, die nicht länger warten wollen: Kosten für einen vorübergehenden Mietwagen, teurer Deckungskauf beim Vertragshändler etc. Der BVfK-Neuwagenvertrag sieht für die Fälle ausbleibender Selbstbelieferung eine spezielle Regelung vor. > weiterlesen

Bildquelle: ELN - Das B2B-Fahrzeughandelssystem
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Autorechtstag aktuell vom Zauber- bis zum Petersberg

Seit kurzem liegt die Begründung zur Entscheidung des BGH vom 21. Juli 2021 in der Rechtssache VIII ZR 254/20 vor. Und was hat dieses Urteil aus der Feder des VIII. Zivilsenats mit Thomas Mann gemeinsam?
Nun, Thomas Mann verfasste nicht nur Kurzgeschichten, sondern ebenso umfangreiche und detailverliebte Texte, wie man über hunderte von Seiten etwa dem Roman Zauberberg ablesen kann. Und auch der VIII. Zivilsenat neigt seit einiger Zeit zu Urteilen XXL:
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Rheingold

14. Deutscher Autorechtstag 30. - 31. August 2021

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 30. und 31. August 2021 statt. BVfK-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen > hier anmelden
allesGute